Exekutive

Die Finanzprokuratur wendet sich immer öfters mit Forderungen an die Beamten, die im Sinne des Amts- & Organhaftpflichtgesetzes für einen verursachten Schaden haftbar sind.
„Personen, die als Organe des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde handeln, haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen, den sie dem Rechtsträger, als dessen Organe sie gehandelt haben, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten unmittelbar zugefügt haben. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.“
Es gibt für jeden Beamten die richtige Versicherung – erfragen sie einfach ihre Prämie. (ausgenommen Piloten – das Flugrisiko ist nicht versicherbar)

Wie unterscheiden sich Amts- & Organhaftpflicht ?

  • Amtshaftpflicht – Schaden tritt nicht direkt beim Bund ein
  • Organhaftpflicht – Schaden tritt direkt beim Bund ein

Amtshaftpflicht
Im Zuge einer Amtshandlung oder einer Weisung/Anordnung wird ein Drittbeteiligter verletzt oder erleidet einen Schaden. Der Geschädigte wendet sich an den Bund, Land oder Gemeinde und fordert seinen Schaden oder sein Schmerzensgeld.

Organhaftpflicht
Der Schaden tritt direkt beim Bund/Land/Gemeinde ein. Der entstandene Schaden muss repariert werden oder es wird ein Ersatz angeschafft.
Fast jedem Beamten in allen Bereichen vom Bund/Land/Gemeinde werden Geräte und Ausrüstungen zum Arbeiten anvertraut. Das beginnt beim Stand-PC, geht weiter zum Notebook, mobiles Telefon, Funkgeräte, Handlampen, Foto & Videoausrüstungen, Waffen, Radar-. Laser-, Ultraschallgeräte, und, und, und ...
Gleiches gilt auch für die Dienstfahrzeuge, die verwendet werden: einspurige Fahrzeuge, Pkw, Lkw, Busse, Panzer, Schiffe und Flugzeuge der verschiedenen Einsatzeinheiten wie Polizei, Rettung, Feuerwehr, Bundesheer, Wasserwerk, Gaswerk, Post, Bundesbahn, Stadtwerke. Beim Fahrzeugbereich erhöht sich je nach Sonderausstattung oder Spezialausrüstung das eigene Risiko im Schadensfall.
zur Info: das Flugrisiko kann leider NICHT versicherungstechnisch abgedeckt werden!

Bei der Suche nach einem Unfallprodukt ist es immer notwendig den Beruf anzuführen. Im Exekutivbereich ist eine ausführliche Berufsbeschreibung notwendig, damit in jedem Fall Versicherungsschutz besteht.
WICHTIG! jede Unfallversicherung sieht vor, dass bei einer Gefahrenveränderung diese unverzüglich der Unfallversicherung zu melden ist! Ebenso muss ein Auslandseinsatz oder Katastropheneinsatz noch vor Antritt gemeldet werden.

Wer kennt das Problem noch nicht? Der Gehalt eines Exekutivbeamten setzt sich aus dem kargen Grundgehalt und den Zulagen zusammen. Gefahrenzulage je nach der eigenen Abteilung, Gruppendienstgeld, Nachtdienstgeld und bei vielen Kollegen die Überstunden, die durch die Regelmäßigkeit schon automatisch als Gehalt angesehen werden.
Ein längerer Krankenstand löst in kürzester Zeit eine Reduzierung des monatlichen Bezuges aus. Der „kleine“ Beamte fällt von seinem 1.800.- Monatsbezug auf knappe 1.350.- Bezug zurück.
Aus diesem Grund haben viele mit einer Unfallversicherung vorgesorgt, die durch eine Taggeldzahlung ab dem ersten Tag des Unfallkrankenstandes eine Taggeldleistung erbringt.
Der offene Bereich der Dienstunfähigkeit durch „Krankheit“ kann mit dieser Versicherung abgesichert werden.
Die Krankengeldversicherung für Bundesbeamte sieht je nach gewählten Tarif bei einer durch Krankheit oder Unfall hervorgerufenen Berufsunfähigkeit ein tägliches Krankengeld vor. Dieses Krankengeld wird ab dem 29. Tag der Berufsunfähigkeit ausbezahlt.
Keine allgemeine Wartezeit!
Höchstbeitrittsalter ist das 50. Lebensjahr.
Die Versicherung endet mit dem Ende der Tätigkeit als Bundesbeamter, spätestens aber mit Ende des Versicherungsjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

KXU 28/10
KXU 28/20
KXU 28/30
Höhe Krankengeld
€ 10,-
€ 20,-
€ 30,-
Prämie 18 LJ - 35 LJ 5,82 11,64 17,46
Prämie 36 LJ - 50 LJ 7,28 14,56 21,84

Beitrittsalter errechnet sich als Differenz zw. dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginnes und dem Geburtsjahr.

Das versicherte Krankengeld darf nicht mehr als 80% des entgangenen Verdienstes sein. Kontaktieren sie uns einfach, wenn sie dazu Informationen wünschen: