Zulassung

1999 wurde die Zulassung privatisiert; seither fiel der Behördenweg zur BH oder zum Verkehrsamt weg. Die Versicherungen haben bundesweit Zulassungsstellen eingerichtet, die die Behördenfunktion übernommen haben. Diese sind analog der alten Amtszeiten von 08:00h bis 13:00h geöffnet. Einige Zulassungsbüros bieten als Kundenservice frühere / längere Öffnungszeiten an. Öffnungszeiten sind am Eingang ausgehängt und via Homepage der betreibenden Versicherung einzusehen. Der Zulassungsvorgang kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden.

wir sind bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsprodukt behilflich und stellen ihnen zum gewählten Produkt die dazugehörige Versicherungsbestätigung (VB) aus, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird.

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Der Zulassungsvorgang ist einfach gestaltet – es sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Siehe u.a. Aufstellung der „erforderlichen Unterlagen“

Die Zulassungsstellen sind durch das nebenstehende Logo „Zulassungsstelle“ gekennzeichnet, die im Schaufenster oder beim Eingang gut sichtbar aufgestellt sind. Auf dieser gelben Infotafel ist der BH- oder BP-Bereich angeführt.

Jede Zulassungsstelle kann mit dem passenden BH-Bereich frei gewählt werden, gleichgültig von welcher Versicherung diese betrieben wird.

Wartezeiten: durch die flächendeckende Versorgung kommt es selten zu längeren Wartezeiten; sollte es trotzdem länger dauern, können die vollständigen Zulassungsunterlagen nach Rücksprache hinterlegt werden und später fertig abgeholt werden.

In diesem Fall unbedingt auf die Öffnungszeiten achten!

Zulassung / Anmeldung:

  • Versicherungsbestätigung
  • Typenschein / Typenblatt
  • gültiger Pickerlbescheid / Begutachtung
  • Kaufvertrag
  • wenn damit jemand beauftragt wird - Vollmacht

beim Leasing-Fahrzeugen zusätzlich:

  • Überlassungserklärung der Leasingbank

Vordrucke für Kaufvertrag und Vollmacht unter " Druckvorlagen".

Abmeldung:

  • Typenschein / Typenblatt
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • wenn damit jemand beauftragt wird - Vollmacht

Vor der Abmeldung überlegen, ob eine Weiterverwendung der alten KZ gewünscht wird.

Änderungen:
am besten alle vorhandenen FZ-Unterlagen mitnehmen;
dazu die Unterlagen für die Änderung …
wie z.B.:

  • Heiratsurkunde & Meldezettel für Namensänderung
  • Meldezettel bei Anschriftenänderung
  • Bestätigung der Fachwerkstätte bei An- oder Umbauarbeiten
  • Anzeigebestätigung beim Kennzeichendiebstahl
  • Anzeigebestätigung / Verlustanzeige für Zulassungsschein

INFO zum Kennzeichendiebstahl:
wurde nur eine KZ-Tafel gestohlen, muss auch die vorhandene KZ-Tafel abgegeben werden, da eine neue Nummer zugeteilt wird, um den Missbrauch auszuschließen. Hier fallen keine Ab- & Anmeldegebühren an, da hier nur ein neues KZ zugeteilt wird – es sind die Kosten für die neuen KZ zu begleichen.

bei der Anmeldung eines KFZ oder Anhängers kann der Scheckkartenzulassungsschein bestellt werden.

Es wird ein zusätzl. Betrag in Rechnung gestellt und sie erhalten ca. eine Woche nach der Zulassung direkt von der Kartenproduktion die Kunststoffkarte mit der Post zugesandt. Diese ersetzt den bekannten gelben Faltzulassungsschein.
Es besteht kein Zwang, es wird auch weiterhin der gelbe kostenlose Papierzulassungsschein ausgedruckt.
Für den Zeitraum zw. Zulassung und Zusendung wird ein provisorischer A4-Ausdruck erstellt, der im FZ mitgeführt werden kann.
Bei bestehender Zulassung besteht die Möglichkeit die Scheckkartenlösung nachzubestellen. Einfach bei der nächsten zuständigen Zulassungsstelle bestellen und bezahlen.

Zu bedenken wäre .... dass bei Verlust und bei Diebstahl bei einer Nachbestellung wieder der Betrag zu entrichten ist.

Kennzeichen und Zulassungsschein in einer zuständigen Zulassungsstelle abgeben und um „Stilllegung“ bitten. Es wird eine Bestätigung ausgehändigt, mit der die Unterlagen bei der Aktivierung wieder abgeholt werden können.
WICHTIG: informieren sie uns bitte davon, damit wir die Versicherungsseite davon informieren. Zum Aktivierung benötigen sie von uns eine VB.
Mehr Infos zur Stilllegung unter KFZ / Haftpflicht.

Jeder Zulassungsbesitzer hat die Möglichkeit seine Nummern-KZ / Wunsch-KZ auf Depot legen zu lassen; das Depot wird kostenlos für die Zeit von maximal 6 Monaten eingerichtet; bei der nächsten Anmeldung können die Depot-Kennzeichen ausgewählt werden – somit keine Kosten für neue Kennzeichentafeln.
Es dürfen nur die neuen EU-Kennzeichen auf Depot gelegt werden!
Beim Einrichten eines Depots mit den „alten“ weißen Kennzeichen (ohne blauen EU-Balken), müssen im Zuge dessen die neuen KZ bestellt werden, die innerhalb der nächsten 4 Tage verfügbar sind. Die schwarzen Kennzeichentafeln dürfen nicht auf Depot gelegt werden.

Die Gebühren für den „Zulassungsvorgang“ sind sofort zu bezahlen. Die meisten Zulassungsstellen sind mit Bankomat ausgestattet – am besten vorher erkunden. Die Zulassungsgebühr ist etwas höher als im Zeitalter des „Stempelmarken-Klebens“ – dies resultiert aus der Gebührenerhöhung des Finanzministers im Dezember 1999; Es fallen KEINE Spesen oder Gebühren für Änderungen an, wenn der Zulassungsbesitzer gleich bleibt, wie z.Bsp. bei Adressenänderung, Namensänderung, Ausstellung eines neuen Zulassungsscheines, Änderungen am Fahrzeug (neuer Motor, Farbänderung, Anbau einer Anhängekupplung, …).
In den o.a. Fällen wird für die vorgeschriebene Meldeauskunft von derzeit 1.- in Rechnung gestellt.
Für die amtliche Abmeldung fällt KEINE Gebühr an.

Wird die Ab- & Anmeldung in einem Vorgang durchgeführt, können die Kennzeichentafeln am Fahrzeug bleiben, wenn es sich bereits um die neuen weißen EU-Kennzeichen handelt. In dem Fall ist eine Übernahme der KZ möglich. Der Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges mit Kennzeichen ist möglich.
ABER bitte VORSICHT als Verkäufer des Fahrzeuges !!!
Lt. Gesetzgeber ist der letzte Besitzer für die amtliche Abmeldung verantwortlich. Der neue Besitzer benötigt ihre Vollmacht zum Abmelden. Die Vollmacht alleine ist keine Sicherstellung für sie, ob der neue Besitzer auch wirklich die Abmeldung durchführt. Sichern sie sich dabei ab, damit sie den Umstand nachkontrollieren können. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ! Können sie kein Vertrauen aufbauen, führen sie die Abmeldung selber durch. Auf diesem Weg ist sichergestellt, dass der neue Besitzer nicht mit ihren Papieren weiter fährt.

Der Versicherungsverband stellt hier die Standort aller Zulassungsstellen zur Verfügung. In der Lupe das Bundesland aussuchen und es erscheinen auf der Landkarte die Standorte.

http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/kfzzulassungsstellenauskunft.htm